Wer deutlich zu schnell auf deutschen Straßen unterwegs ist, über eine rote Ampel fährt oder einen Fußgänger behindert, der über einen Zebrastreifen gehen möchte, kassiert Punkte. Neben dem fälligen Bußgeld gibt es dann auch einen Vermerk in der Verkehrssünderkartei in Flensburg. Punkte in Flensburg gehören dabei sicherlich zu denen, die man nicht unbedingt sammeln möchte.
Wir zeigen Ihnen, wie genau das Punktesystem funktioniert, wie viele Punkte es für welche Verstöße gibt und wann Sie mit einem Führerscheinentzug rechnen müssen.
Was ist das Punktesystem in Flensburg?
Das Punktesystem in Flensburg – oft umgangssprachlich auch Verkehrssünderkartei genannt – wird offiziell als Fahreignungsregister bezeichnet. Hier werden Verstöße gegen das deutsche Straßenverkehrsrecht festgehalten und bewertet.
Für welche Verkehrsverstöße gibt es Punkte?
Ob ein Punkt in Flensburg verzeichnet wird, ist von der Schwere des jeweiligen Verstoßes abhängig. Wie schwer ein Verstoß ist, wird durch die Höhe des dafür festgelegten Bußgeldes angezeigt.
Verstöße mit einem Bußgeld von bis zu 60 Euro werden nicht zusätzlich mit einem Punkt in Flensburg geahndet. Erst ab einem Bußgeld von über 60 Euro gibt es auch mindestens einen Punkt.
Bei Verstößen mit einer zusätzlichen Punktstrafe handelt es sich immer um schwerwiegende Verstöße gegen das geltende Straßenverkehrsrecht, die außerdem die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer gefährden.
Nehmen wir als Beispiel den Fußgängerüberweg (Zebrastreifen). Wenn Sie beispielsweise bei stockendem Verkehr auf einen Zebrastreifen fahren und dort stehen bleiben müssen, droht ein Bußgeld von über 30 Euro aber ohne einen Punkt.
Wenn Sie einen Fußgänger am Überqueren des Fußgängerüberwegs hindern, kostet das bereits ein Bußgeld von über 100 Euro und bringt Ihnen einen Punkt ein. Wenn Sie beim gleichen Vergehen sogar einen Unfall verursachen, erhöht sich das Bußgeld auf fast 150 Euro – es bleibt allerdings bei einem Punkt.
Wie viele Punkte gibt es für welche Verstöße?
Verstöße gegen die Verkehrsregeln werden mit einem bis drei Punkten geahndet. Um einen Punkt zu erhalten, müssen Sie eine schwere Ordnungswidrigkeit begangen haben. Das wäre zum Beispiel das Überfahren einer roten Ampel im Hamburger Nachtleben. Für einen Punkt reicht auch schon die Unterschreitung des Mindestabstands bei hoher Geschwindigkeit aus.
Ein einfacher Rotlichtverstoß – also das Überfahren einer roten Ampel, wenn diese unter eine Sekunde rot ist – wird ebenfalls mit einem Punkt bestraft. Ebenso wie die Nutzung des Smartphones am Steuer.
Zwei Punkte werden bei groben Verstößen und Straftaten verhängt. Wenn Sie beispielsweise zu sehr in die Hamburger Trinkkultur eingetaucht und ein paar Bier und Spirituosen zu viel probiert haben, werden zwei Punkte fällig. Grundsätzlich bei Alkoholfahrten mit mehr als 0,5 Promille ohne das bei der Fahrt ein Unfall passiert. Gleiches gilt bei einer Fahrer- oder Unfallflucht – es sei denn, der Führerschein wird aufgrund des Fehlverhaltens sofort entzogen.
Gut zu wissen
Wenn Sie eine rote Ampel überfahren haben, Einspruch einzulegen, kann Sie vor einem Fahrverbot bewahren. Vor allem, wenn Ihnen ein qualifizierter Rotlichtverstoß vorgeworfen wird. Der liegt vor, wenn die Ampel schon mehr als eine Sekunde rot war. Ob ein Einspruch Aussicht auf Erfolg hat, kann am besten ein auf Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt klären.
Drei Punkte gibt es für das Begehen einer Straftat mit Entzug der Fahrerlaubnis. Zum Beispiel für das Fahren mit absoluter Fahruntüchtigkeit durch Alkohol in Verbindung mit einem Unfall. Auch die Gefährdung des Straßenverkehrs durch Raser-Duelle oder falsches Überholen fällt in diese Kategorie.
Was passiert bei 1 bis 3 Punkten?
Wenn Sie mehrmals hintereinander einen oder zwei Punkte „sammeln“, erfolgen erst einmal keine weiteren Maßnahmen. Die Punkte werden nur im Register gespeichert.
Was passiert bei 4 bis 5 Punkten?
Wenn Sie vier Punkte erreicht haben, erhalten Sie eine schriftliche Ermahnung. Hier muss der Hinweis enthalten sein, dass Sie durch ein freiwilliges Fahreignungsseminar einen Punkt abbauen können. Das ist einmal alle fünf Jahre möglich.
Was passiert bei 6 bis 7 Punkten?
Sobald Sie sechs Punkte erreicht haben, erhalten Sie eine förmliche Verwarnung. Ein Punkteabbau durch ein Seminar ist jetzt nicht mehr möglich. Wenn Sie nicht künftig nur noch Fahrradtouren entlang der Elbe machen und ansonsten auf den öffentlichen Nahverkehr angewiesen sein möchten, sollten Sie von jetzt an mit mehr Vorsicht fahren.
Führerscheinentzug ab 8 Punkten – was bedeutet das?
In diesem Fall erhalten Sie einen Bescheid, dass Ihnen die Fahrerlaubnis unmittelbar und dauerhaft entzogen wird. Sie müssen Ihren Führerschein bei der zuständigen Führerscheinbehörde abgeben. Wenn Sie das nicht freiwillig tun, wird er kostenpflichtig beschlagnahmt.
Von da an gilt für Sie: Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat!
Grundsätzlich gilt eine gesetzliche Sperrfrist von mindestens sechs Monaten. Während dieser Zeit ist es nicht möglich, eine neue Fahrerlaubnis zu erhalten. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem Sie den Führerschein bei der zuständigen Behörde abgeben. Ist die Sperrfrist abgelaufen, erhalten Sie den Führerschein nicht automatisch zurück.
Es muss ein Antrag auf Neuerteilung gestellt werden. Damit dieser Bewilligt wird, ist in der Regel eine Medizinisch-Psychologische-Untersuchung (MPU) erforderlich. So soll nachgewiesen werden, dass Sie Ihr Verhalten im Straßenverkehr künftig grundlegend ändern werden.
Wann verfallen die Punkte in Flensburg?
Das ist von der Schwere des jeweiligen Verstoßes Abhängig. Einträge mit einem Punkt (schwere Ordnungswidrigkeiten) verfallen nach zweieinhalb Jahren. Einträge mit zwei Punkten (grobe Verstöße und Straftaten) verfallen nach fünf Jahren. Einträge mit drei Punkten (Straftaten mit Entzug der Fahrerlaubnis) werden nach zehn Jahren gelöscht.
Sie sind sich nicht sicher, wie viele Punkte Sie aktuell in Flensburg haben? Über ein Online-Formular können Sie Ihren Punktestand direkt über das Kraftfahrt-Bundesamt abfragen.
Fazit
Das Punktesystem bietet jedem Verkehrssünde die Möglichkeit, sein Fahrverhalten an geltendes Recht anzupassen, bevor es zu einem längerfristigen Fahrverbot kommt. Durch ein Aufbauseminar haben Sie teilweise sogar noch die Möglichkeit, Ihren Punktestand zu reduzieren. Gerade bei schwerwiegenden Verstößen sind die Fristen, bis die Punkte wieder gelöscht werden mit zehn Jahren allerdings ziemlich lang.
